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   FG Hamburg, 01.12.2006 - 2 V 176/06   

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https://dejure.org/2006,28029
FG Hamburg, 01.12.2006 - 2 V 176/06 (https://dejure.org/2006,28029)
FG Hamburg, Entscheidung vom 01.12.2006 - 2 V 176/06 (https://dejure.org/2006,28029)
FG Hamburg, Entscheidung vom 01. Dezember 2006 - 2 V 176/06 (https://dejure.org/2006,28029)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG (1990) § 10 Nr. 2
    Steuerliche Behandlung der Auflösung von Rückstellungen für Körperschaftsteuer und Nachforderungszinsen

  • datenbank.nwb.de

    Steuerliche Behandlung der Auflösung von Rückstellungen für Körperschaftsteuer und Nachforderungszinsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 25.04.1990 - I R 78/85

    Steuerliche Behandlung einer Pensionszusage - Festsetzung von

    Auszug aus FG Hamburg, 01.12.2006 - 2 V 176/06
    Eine Rückstellung ist nicht nur dann gewinnerhöhend aufzulösen, wenn die Gründe für ihre Bildung weggefallen sind, sondern auch, wenn sie von Anfang an zu Unrecht gebildet worden ist oder wenn die Voraussetzungen für die Bildung schon in früheren Jahren weggefallen sind und die entsprechenden Bilanzen und Veranlagungen nicht mehr berichtigt werden können (BFH-Urteil vom 25. April 1990, I R 78/85, BFH/NV 1990, 630).

    Dies verstößt entgegen der Auffassung der Ast nicht gegen die Bestandskraft der für die Vorjahre durchgeführten Veranlagungen (BFH-Urteil vom 25. April 1990, I R 78/85, BFH/NV 1990, 630).

  • BFH, 13.06.2006 - I R 58/05

    Nachträgliche Berücksichtigung einer Rückstellung - verdeckte Gewinnausschüttung

    Auszug aus FG Hamburg, 01.12.2006 - 2 V 176/06
    Eine Nachholung der Korrektur nach dem Grundsatz des "formellen Bilanzenzusammenhangs" kommt nur in Betracht, wenn und soweit die Schlussbilanzen für vorangegangene Jahre Grundlagen für Steuerbescheide sind, die aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht mehr geändert werden dürfen (BFH-Beschluss vom 13. Juni 2006, I R 58/05, DB 2006, 1654 ).
  • BFH, 23.08.2000 - VII B 145/00

    Rückforderung differenzierter Ausfuhrerstattung bei verspäteter Vorlage des

    Auszug aus FG Hamburg, 01.12.2006 - 2 V 176/06
    Eine überwiegende Erfolgsaussicht des Rechtsmittels ist für die Aussetzung der Vollziehung nicht erforderlich; es genügt, dass der Erfolg des Rechtsbehelfs in dem summarischen Verfahren ebenso wenig auszuschließen ist wie sein Misserfolg (BFH-Beschluss vom 23. August 2000, VII B 146/00, BFH/NV 2001, 75 ; BFH-Beschluss vom 5. November 1998, VIII B 74/98, BFH/NV 1999, 468 ).
  • BFH, 04.12.1991 - I R 26/91

    Schadensersatzforderungen einer GmbH gegen einen Berater wegen Körperschaftsteuer

    Auszug aus FG Hamburg, 01.12.2006 - 2 V 176/06
    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass die vom Finanzamt erstattete Körperschaftsteuer das steuerpflichtige Einkommen nicht erhöht (RFH-Urteil vom 8. Februar 1938, I 19/38, RStBl 1938, 494; BFH-Urteil vom 4. Dezember 1991, I R 26/91, BFHE 167, 32 , BStBl II 1992, 686 ; Graffe in Dötsch/Eversberg/Jost/Witt, KStG , § 10 Rz. 41; Frotscher in Frotscher/Maas, KStG , § 10 Rz. 31), d.h. außerbilanziell zu kürzen ist.
  • BFH, 04.06.1996 - VIII B 64/95

    Geltung der Regeln über die objektive Feststellungslast im Verfahren der

    Auszug aus FG Hamburg, 01.12.2006 - 2 V 176/06
    Die Beteiligten haben die entscheidungserheblichen Tatsachen darzulegen und glaubhaft zu machen (§ 155 FGO i.V.m. §§ 920 Abs. 2, 294 Abs. 1 ZPO ), soweit ihre Mitwirkungspflicht reicht (BFH-Beschluss vom 04. Juni 1996, VIII B 64/95, BFH/NV 1996, 895).
  • BFH, 05.11.1998 - VIII B 74/98

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei Übernahmegewinn?

    Auszug aus FG Hamburg, 01.12.2006 - 2 V 176/06
    Eine überwiegende Erfolgsaussicht des Rechtsmittels ist für die Aussetzung der Vollziehung nicht erforderlich; es genügt, dass der Erfolg des Rechtsbehelfs in dem summarischen Verfahren ebenso wenig auszuschließen ist wie sein Misserfolg (BFH-Beschluss vom 23. August 2000, VII B 146/00, BFH/NV 2001, 75 ; BFH-Beschluss vom 5. November 1998, VIII B 74/98, BFH/NV 1999, 468 ).
  • BFH, 24.08.2004 - IX S 7/04

    AdV im Verhältnis ESt- und Feststellungsbescheid

    Auszug aus FG Hamburg, 01.12.2006 - 2 V 176/06
    Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Folgebescheides ist grundsätzlich unzulässig, soweit es um die im Grundlagenbescheid festgestellten Besteuerungsgrundlagen geht (BFH-Beschluss vom 24. August 2004, IX S 7/04, juris; Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 69 FGO Rz. 27).
  • BFH, 23.08.2000 - VII B 146/00

    Ausfuhr von Rindern - Ausfuhranmeldung - Ausfuhrerstattung - Beförderungspapiere

    Auszug aus FG Hamburg, 01.12.2006 - 2 V 176/06
    Eine überwiegende Erfolgsaussicht des Rechtsmittels ist für die Aussetzung der Vollziehung nicht erforderlich; es genügt, dass der Erfolg des Rechtsbehelfs in dem summarischen Verfahren ebenso wenig auszuschließen ist wie sein Misserfolg (BFH-Beschluss vom 23. August 2000, VII B 146/00, BFH/NV 2001, 75 ; BFH-Beschluss vom 5. November 1998, VIII B 74/98, BFH/NV 1999, 468 ).
  • RFH, 08.02.1938 - I 19/38
    Auszug aus FG Hamburg, 01.12.2006 - 2 V 176/06
    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass die vom Finanzamt erstattete Körperschaftsteuer das steuerpflichtige Einkommen nicht erhöht (RFH-Urteil vom 8. Februar 1938, I 19/38, RStBl 1938, 494; BFH-Urteil vom 4. Dezember 1991, I R 26/91, BFHE 167, 32 , BStBl II 1992, 686 ; Graffe in Dötsch/Eversberg/Jost/Witt, KStG , § 10 Rz. 41; Frotscher in Frotscher/Maas, KStG , § 10 Rz. 31), d.h. außerbilanziell zu kürzen ist.
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